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Am 29.07.1999 hatten wir plötzlich das Gefühl, es sei an der Zeit, unseren gelegentlichen Nikotin-Konsum abrupt und dauerhaft zu beenden. Was lag da näher, als einen kleinen Vertrag aufzusetzen... (Tristan lag das Unterschreiben schließlich doch eher fern. Naja.) Am 05.01.2007 brachte der WDR in der Sendung "Aktuelle Stunde" obigen Beitrag über den Anti-Nikotin-Vertrag (Veröffentlichung hier mit freundlicher Genehmigung des WDR).
Herr Müller-Rochholz verstieß am 29. Juni 2001 in Anwesenheit des Herrn Winterberg gegen die unter den Punkten 1, 2 und 3 definierten Konditionen. Er ist nach diesem Vertragsverbruch bis heute - trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher Aufforderung - nicht bereit gewesen, den unter Punkt 3 festgelegten Konventionalstrafen Folge zu leisten. Sobald die Bestrafung des Vertragsverbrechers Till Müller-Rochholz erfolgt ist, werden die vertraglich vereinbarten Dokumentar-Fotos hier veröffentlicht. :-) ANTI-NIKOTIN-VERTRAG(ANV)zwischen
Till Müller-Rochholz
Dominik Osterholt,
Philipp Winterberg, Die Vertragspartner verpflichten sich hiermit zu dreijähriger Nikotinabstinenz zu den folgenden Konditionen: 1. Ab dem 30.07.1999, 06.00 Uhr MESZ ist es den Vertragspartnern für die folgenden 3 Jahre (in Worten: d r e i ) nicht mehr gestattet, nikotinhaltige Produkte wie unter 2. aufgeführt, zu konsumieren. 2. Die unter 1. aufgeführte Restriktion diskutiert die folgenden Massenwarengüterproduktartikel: Die (ordinäre / obligatorische) Zigarette (an sich / an und für sich [und für mich / und für Dich / und vielleicht auch für andere] danach / davor / währenddessen), der Cigarillo, auch Tuntenröhrchen, Schwuchtelstift oder auch Spinatwachtel-Stängelchen genannt, die Zigarre, mitunter auch Fat Lady, Prollstange, Prollrohr oder auch Monica-Stopfer genannt, die Pfeife im weitesten Sinne, sowie ihre Variationen wie z.B. Wasserpfeife, Friedenspfeife und alle verbleibenden Variationen, die mindertabakhaltige, zigarettenartige oder (mehr oder weniger) zigarettenförmige, mitunter auch tetra-6-hydrocannabinolhaltige (THC-haltige) Zigarette, unter anderem auch Joint genannt, oder andere mit Hilfsmittel wie Bong, Eimer, Erdloch, Eisloch, Kawumm, Pfeife o.Ä. konsumierbare Stoffe, das Nikotinpflaster, das Nikotinkaugummi sowie alle anderen legal und illegal international erhältlichen nikotinhaltigen Ersatzbefriedigungsmedia, sowie das konsumieren aller anderen nikotinhaltigen Konsumgüter, aber auch das Imitieren des Konsums eines der oben genannten Produkte/Stoffe, oder das Erfinden anderer sinn-, sach- wort- und/oder aktionsverwandter Begriffe für die oben genannten geächteten und tabuisierten Produkte/Stoffe die hiermit als vertragsbrechend bezeichnet sind, zieht die unter 3. aufgeführten Züchtigung nach sich. 3. Bei Vertragsbruch wird die folgende Züchtigung am Vetragsverbrecher beim nächstmöglichen Zeitpunkt vollstreckt:Der Vertragsverbrecher wird dringend dazu aufgefordert, innerhalb von fünf Minuten (in Worten: f ü n f) eine Tüte handelsüblicher und handverlesener Salzstangen (500 g, in Worten: f ü n f h u n d e r t) ohne behelfsmäßíge orale/anale Flüssigkeitsaufnahme zu verzehren. Das vollständige Schlucken des dabei entstehenden knochentrockenen Pamps ist obligatorisch verpflichtend und natürlich selbstverständlich. Gesetzt den Fall, daß der Vertragsverbrecher oben genannte Oralpenetration nicht zeitgerecht oder den Auflagen entsprechend bewerkstelligen kann, wird die Prozedur nach einer Rekreationsphase von 5 Minuten, bei der eine Tasse frisch aufgebrühter Meerrettichtee mit einem Schuß Tony Morgan® (der innerhalb dieser fünf Minuten getrunken werden muß) gereicht wird, wie folgt fortgesetzt: Auf die soeben verbrühte Vertragsverbrecherzunge wird ein Teelöffel Tabasco® kredenzt, worauf der Vertragsverbrechermund für 30 Sekunden geschlossen werden muß. Danach darf das Tabasco ausgespuckt werden (ein Herunterschlucken wird aufgrund möglicher schwerer Verätzungen nicht empfohlen). Ebenso wird dem Vertragsverbrecher nach Züchtigungsphase 2 eine Harzerrolle (mit einem Spieß durchstochen) für 5 Minuten (in Worten: f ü n f) mit je einem Einmachgummiband pro Ohr zur Befestigung, unter die Nase gebunden. Regelmäßiges nasales Durchatmen während dieser Zeit (ca. 100 mal, in Worten: e i n h u n d e r t) ist durchaus verpflichtend. Züchtigungsphase 4 ist wieder obligatorisch und ist nach Vollendung der Vorbereitungsarbeiten zu Züchtigungsphase 3 anzusetzen: Der Vertragsverbrecher wird von allen anderen anwesenden, ehrenhaften und vertragstreuen und sowieso Helden verhöhnt, verspottet, als "Weichei", "Wursthaken", "Rübennase", "Lachsauge", "Einwohner von Rübennasenhausen", sowie als "Puper", "Toilettentieftaucher mit Arschbeleuchtung", "Blödhaufen", "Geierkotzlappen" und anderen situativ passenden, womöglich auch einfach aus der Luft gegriffenen Schimpfwörtern, deren Liste beliebig erweiterbar ist, bezeichnet. Sodann muß der Vertragsverbrecher, nur mit einem String-Tanga und einem BH (Körbchengröße 75B) bekleidet, in einem Supermarkt seiner Wahl einen rosa Lippenstift, zwei Sets falsche Fingernägel, Nagellack und normale Damenbinden käuflich erwerben. Abschließend wird es dem Vertragsverbrecher explizit gestattet, sich mit den soeben erworbenen Produkten fein herzurichten und mit den standhaften Vertragspartnern für ein Gruppenphoto zu posieren. Randbemerkung: Der Vertragsverbrecher ist verpflichtet, sich nach jeder abgeschlossenen Züchtigungsphase bei seinen Vertragspartnern für die loyale Durchführung angemessen zu bedanken ("Ihr seid so gut zu mir"). Anmerkung: alle zur Bestrafung des Vertragsverbrechers angesetzten Produkte sind von diesem selbst vor der Züchtigung einzukaufen. Nikotin-Rochus verpflichtet sich zur Beisteuerung des Tony Morgan®. Die Dokumentation des gesamten Züchtigungsprozesses in Bild und Ton sowie deren Veröffentlichung im Internet® versteht sich von selbst. 4. Sportklausel:Die Vertragspartner verpflichten sich, während der unter 1. festgelegten Vertragslaufzeit nach Möglichkeit (soweit es die jeweiligen sozialen, edukativen und sonstigen Umstände zulassen) mindestens 1 mal (in Worten: e i n s), wenn möglich aber 2 mal (in Worten: z w e i) pro Woche Sport in einer beliebigen Form zu betreiben. Der sogenannte "Saufsport", unter dem im allgemeinen das Konsumieren hoher Mengen alkoholischer Getränke verstanden wird, ist von dieser Klausel selbstverständlich ausgeschlossen. Für Nikotin-Rochus werden als Sportalternative 50 Liegestütze (in Worten: f ü n f z i g) freundlicherweise als Ausgleich bzw. Variante des Sports akzeptiert. Eine Nichterfüllung der Sportklausel zieht jedoch keine Züchtigung nach sich. 5. Kontinuitätsklausel:Sollte es einem der Vertragspartner nicht möglich sein, die auferlegten Pflichten vertragsgerecht zu bewerkstelligen, sind die verbleibenden Vertragspartner trotzdem auf jeden Fall ohne Ausnahme verpflichtet, den Vertragsbedingungen bis Ablauf der Vertragsfrist ausnahmslos Folge zu leisten. 6. Abschließende vertragsverpflichtende Unterschriften:
Mit den folgenden Unterschriften verpflichten sich die Unterzeichnenden, den oben genannten Vertragskonditionen bis zum Ablauf der Vertragsfrist Folge zu leisten:
Münster, den 30.07.1999
Till Müller-Rochholz (aka Nikotin-Rochus) Dominik Osterholt (aka Bronchitis-Boy) Philipp Winterberg (aka Ekzem-Ekel) Mehr Spaß & ExperimenteWenn Sie Spaß und Experimente mögen, möchten Sie vielleicht auch folgende Seiten mit weiteren Infos und Downloads besuchen:
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